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Blog: Bewertung von Rechten und Belastungen durch Immobiliengutachter für Wuppertal

Was sind eigentlich Rechte und Belastungen oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit Immobilien?

Welche Rechte und Belastungen bzw. Verpflichtungen gibt es?

Was ist bei der Bewertung zu beachten und kann die Bewertung jeder vornehmen?

Was kostet die Bewertung von Rechten und Belastungen bzw. Verpflichtungen?

Eine Menge Fragen…. Der Immobiliengutachter für Wuppertal hilft Ihnen dabei jedoch gerne.

Im Folgenden erhalten Sie eine kurze Einführung in das Thema „Rechte und Belastungen sowie Verpflichtungen“. Nähere Informationen kann Ihnen der Immobiliengutachter für Wuppertal geben. Es sind öffentlich-rechtliche Belastungen bzw. Verpflichtungen und privat-rechtliche Belastungen zu unterscheiden.

Ob öffentlich-rechtliche Lasten bestehen, kann Ihnen die Kommune mitteilen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbei- träge oder die Grundsteuer. In diesen Fällen haben der Staat oder die Gemeinden Forderungen gegen den Grundstückseigentümer. Die Abgabenverpflichtung kann durch regelmäßige oder einmalige Leistungen erfüllt werden. Ein Immobiliengutachter für Wuppertal kann diese Auskünfte im Rahmen einer Vollmacht für Sie einholen. Selbstverständlich ist dieser auch in der Lage, eine ggfs. vorhandene Wertminderung auf den Verkehrswert zu ermitteln.

Hingegen handelt es sich bei Baulasten um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die in einem Verzeichnis geführt wird. Auch hier unterstützt Sie der Immobiliengutachter Wuppertal – sowohl bei der Einholung der Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis als auch bei der Bewertung der Baulast.

Grundstücke können auch durch Altlasten „belastet“ sein. Hierfür werden bei den Kommunen oder den Kreisen sogenannte Altlastenkataster geführt. Zwar werden Kosten für eine Altlastensanierung nicht durch den Immobiliengutachter für Wuppertal ermittelt; dieser kann Ihnen jedoch grundsätzlich Informationen zur weiteren Vorgehensweise geben.

Privat-rechtlichen Belastungen, die Ihr Grundstück betreffen, finden Sie in der Regel in Abteilung II des Grundbuchs. Als Immobiliengutachter für Wuppertal stehe ich Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Kurz gefasst: Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen gegenüber Dritten, so dass ein Grundstück belastet und ein anderes Grundstück oder Eigentümer begünstigt ist.

Beispielsweise kann es sich um folgende Belastungen handeln: • Geh-, Fahr- und Wegerecht

• Leitungsrecht
• Erbbaurecht
• Nießbrauchsrecht • Wohnrecht
• Überbaurecht
• Leiterrecht
• Fensterrecht
u.a.

Die einzelnen Belastungen können ganz unterschiedliche Auswirkungen auf den Verkehrswert haben. Falls Sie Fragen zu den einzelnen Belastungen haben, sprechen Sie mich als Immobiliengutachter für Wuppertal gerne an.

Bei den Rechten handelt es sich im umgekehrten Fall um die Begünstigung eines anderen Grundstücks oder Eigentümers. Ein privat-rechtliches Recht finden Sie nicht in Abteilung II des Grundbuchs, sondern als Herrschvermerk im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs des begünstigten Grundstücks. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Rechte immer als Herrschvermerk im Grundbuch stehen.

Wichtig ist sowohl bei den Rechten als auch Belastungen die zugrunde liegende Bewilligungsurkunde einzusehen. Diese regelt neben der Beschreibung des Rechtes bzw. Belastung in der Regel auch die Lage (z.B. bei Leitungs- oder Wegerechten), eine etwaig vorhandene Kostentragung oder -aufteilung und ggfs. weitere Vereinbarungen, die den Willen der Beteiligten widerspiegeln. Wenn Sie umfassend informiert sein möchten, ist die Einsichtnahme in die Bewilligungsurkunde unabdingbar. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bewertung im Rahmen einer Verkehrswertermittlung durch einen Immobiliengutachter für Wuppertal.

Aus diesen Informationen kann der Immobiliengutachter für Wuppertal entweder den Wert eines einzelnen Rechtes oder einer Belastung oder den Einfluss auf den Verkehrswert ermitteln. Das Recht oder die Belastung können einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Wert des Grundstücks bzw. den gesamten Verkehrswert haben. Bei einem Erbbaurecht entspricht der Wert des Erbbaurechts zum Beispiel nicht zwingend der Belastung des Grundstücks durch das Erbbaurecht. Aus diesem Grund sind beide Werte separat zu ermitteln.

Lassen Sie sich vom Spezialisten beraten und rufen Sie mich als Immobiliengutachter für Wuppertal an. Als Immobiliengutachter für Wuppertal beantworte ich gerne Ihre Fragen und stehe Ihnen selbstverständlich auch für die Wertermittlung zur Verfügung.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie einen Immobiliensachverständigen suchen und wir finden das für Sie passende Angebot.

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