Das Honorar für Verkehrswertgutachten ermittelt sich nach einem
prozentualen Anteil in Abhängigkeit des vorläufigen Verkehrswertes zuzüglich
eines festen Honorars von EUR 500.
bis EUR 150.000 0,50 %
EUR 150.001-EUR 250.000 0,45 %
EUR 250.001-EUR 500.000 0,40 %
EUR 500.001-EUR 750.000 0,35 %
EUR 750.001-EUR 1.000.000 0,30 %
EUR 1.000.001-EUR 1.500.000 0,25 %
EUR 1.500.001-EUR 2.500.001 0,20 %
ab EUR 2.500.000 nach Vereinbarung
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils hinzuzurechnen.
Auslagen für die Beschaffung von Unterlagen werden im Nachweis berechnet. Für Auftragsbesonderheiten fallen ggfs. Zuschläge an.
In den genannten Honoraren sind
enthalten.